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freier lehrauftrag

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Jedes Wintersemester wird ein Lehrauftrag aufgrund der Empfehlung des Fachvereins vergeben. Möchtest du selber gerne eine Dozentin, einen Dozenten einladen dann ist das Vorgehen wie folgt:

An der VV des Wintersemesters wird jeweils ein Dreiervorschlag für den «Freien Lehrauftrag» des folgenden Wintersemesters bestimmt. Der «Freie Lehrauftrag» ist eine informelle, institutsintern festgelegte Abmachung, wonach die Studierenden einen Lehrauftrag (zwei Semesterwochenstunden während des Wintersemesters) «vergeben» können. Dies geschieht in Form eines Dreiervorschlags mit Präferenzangabe zuhanden des Instituts, welches in der Regel den Vorschlag berücksichtigt und an die letztlich entscheidende Fakultät weiterreicht. Vorschläge für KandidatInnen können von allen Studierenden der Soziologie eingebracht werden. In der VV des Sommersemesters bildet sich entweder eine AG «Freier Lehrauftrag», welche sich um die Suche kümmert, oder ein Mitglied des Vorstandes des Fachvereins übernimmt die Koordination.

Anforderungen an die KandidatInnen:

  • Die vorgeschlagenen Personen müssen promovierte WissenschafterInnen (mindestens Dissertation) sein.
  • Die vorgeschlagenen Personen müssen "Lehrerfahrung" aufweisen und ein "soziologisches Thema" anbieten.
  • Mindestens jedes zweite Jahr muss der "Freie Lehrauftrag" an eine Frau vergeben werden.

Vorgehen:

Eine erste Kontaktnahme erfolgt durch die Studierenden. Der Kontakt muss ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet werden. Angaben über Honorar und Reisespesen sind nur über das Institutssekretariat möglich. Um die angefragte Person an der VV des Wintersemesters vorstellen zu können, muss diese definitiv zugesagt haben. Für die Präsentation sind biographische Angaben zur Person und Angaben über den Inhalt der Veranstaltung notwendig.

An der VV wird ein Dreiervorschlag unter Angabe der Präferenzen erstellt. Dieser wird der Institutsleitung schriftlich zugestellt.

Jeder Antrag muss enthalten:

  • Name, Adresse , Telefon der verantwortlichen Kontaktperson
  • Name, Adresse, Telefon, Fax der vorgeschlagenen Person
  • Kurzvita (inkl. akademischer Titel, aktueller Status, Publikationsliste)
  • Titel der Lehrveranstaltung und Inhaltsangaben (ca. eine A4-Seite)
Die ProfessorInnenkonferenz entscheidet definitiv, welche Person den "Freien Lehrauftrag" erhält. Die übrigen InteressentInnen werden durch die jeweiligen Kontaktpersonen informiert. Die weitere Administration erfolgt über das Institut.
Aktualisiert ( Montag, 10. Mai 2010 um 08:25 )  

«The sick person is, by definition, in some respect disabled from fulfilling normal social obligations, and the motivation of the sick person as being or staying sick has some reference to this fact.»

Talcott Parsons (1951) in: American Journal of Orthopsychiatry